Rechtsprechung
   BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28755
BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02 (https://dejure.org/2004,28755)
BPatG, Entscheidung vom 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02 (https://dejure.org/2004,28755)
BPatG, Entscheidung vom 06. April 2004 - 33 W (pat) 334/02 (https://dejure.org/2004,28755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH MarkenR 2001, 408, 409 - INDIVIDUELLE m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BPatG, 21.07.2020 - 25 W (pat) 505/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "EasyMode" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Vielmehr hat das Bundespatentgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls in einer erheblichen Anzahl von Entscheidungen auch mehrsprachigen Wortfolgen die Unterscheidungskraft abgesprochen (vgl. z.B. 33 W (pat) 334/02 vom 6. April 2004 - Deutsche Property Management; 33 W (pat) 219/99 vom 9. Januar 2001 - FOLLOW ME MEDIEN.MÄRKTE.MARKETING; 24 W (pat) 57/02 - GEWEBE CONDITIONER; 30 W (pat) 73/00 vom 22. Oktober 2001 - Machen Sie Ihr Business mobil; 30 W (pat) 518/12 vom 20. Juni 2013 - EXPERTISE YOU CAN TRUST; 25 W (pat) 16/18 - Tomato Buono; die Entscheidungen sind die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 23.05.2019 - 25 W (pat) 16/18
    Vielmehr hat das Bundespatentgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls in einer erheblichen Anzahl von Entscheidungen auch gemischtsprachigen Wortfolgen die Unterscheidungskraft abgesprochen (vgl. z. B. 33 W (pat) 334/02 vom 6. April 2004 - Deutsche Property Management; 33 W (pat) 219/99 vom 9. Januar 2001 - FOLLOW ME MEDIEN.MÄRKTE.
  • BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Wegen des damit nur gattungsmäßig auf den Unternehmensgegenstand zahlreicher Unternehmen hinweisenden Begriffsinhalts handelt es sich daher bei der Anmeldemarke um eine nicht unterscheidungskräftige Angabe, die als Marke nicht eintragbar ist (vgl. BPatG 27 W (pat) 212/01 - KLEIDERMARKT; 33 W (pat) 334/02 - Deutsche Property Management; 26 W (pat) 192/03 - Umzugsservice; alle Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 11.07.2019 - 25 W (pat) 527/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ApoTune" - Unterscheidungskraft - kein

    Es kann als nicht entscheidungserheblich dahingestellt bleiben, ob die Wortkombination "ApoTune" in semantischer oder syntaktischer Hinsicht so ungewöhnlich ist, dass ihr schon aus diesem Grund ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft zukommen könnte, was aber vor dem Hintergrund, dass der Verkehr an entsprechende Wortneuschöpfungen gewöhnt ist, wohl nicht bejaht werden könnte (vgl. die Entscheidungen des Bundespatentgerichts 25 W (pat) 16/18 - Tomato Buono vom 23. Mai 2019; 33 W (pat) 334/02 vom 6. April 2004 - Deutsche Property Management; 33 W (pat) 219/99 vom 9. Januar 2001 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht